Kraftfahrzeugeignung bei Parkinson kann dabei die psychischen Leistungsbereiche untersuchen. Die Beurteilung der Fahreignung kann durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt werden. Wenn noch eine ausreichende Fahreignung besteht, kann eine befürwortende Beurteilung schriftlich bescheinigt werden. Dies ist ein Nachweis dafür, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist. Da Parkinson eine fortschreitende Erkrankung ist, gilt eine Bestätigung der Fahreignung nur vorübergehend und muss je nach Entwicklung der Erkrankung wiederholt werden. Sollte eine amtliche Abklärung der Fahreignung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde notwendig sein, kann ein klinischer Neuropsychologe bei den notwendigen Vorbereitungen unterstützen und dabei begleiten. |