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Eine Beurteilung der Fahreignung bei einer Parkinson-Erkrankung ist möglich durch eine freiwillige Abklärung der fahrrelevanten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit.

Kraftfahrzeugeignung bei Parkinson

kann dabei die psychischen Leistungsbereiche untersuchen. Die Beurteilung der Fahreignung kann durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt werden. Wenn noch eine ausreichende Fahreignung besteht, kann eine befürwortende Beurteilung schriftlich bescheinigt werden. Dies ist ein Nachweis dafür, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist. Da Parkinson eine fortschreitende Erkrankung ist, gilt eine Bestätigung der Fahreignung nur vorübergehend und muss je nach Entwicklung der Erkrankung wiederholt werden. Sollte eine amtliche Abklärung der Fahreignung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde notwendig sein, kann ein klinischer Neuropsychologe bei den notwendigen Vorbereitungen unterstützen und dabei begleiten.
 

Auf einen kurzen Blick:
  • Bei Parkinson besteht eine gesetzliche Vorsorgepflicht
  • Ein Nachweis der Fahreignung ist auch durch eine freiwillige Abklärung möglich 
  • Es müssen Mindestanforderungen an die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit erfüllt werden 
  • Ein klinischer Neuropsychologe kann eine Untersuchung der psychischen Leistungsfähigkeit vornehmen
  • Eignungsmängel können unter Umständen für eine gewisse Zeit ausgeglichen werden
  • Eine amtliche Abklärung der Fahreignung darf nur durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde vorgenommen werden. 
 
Nähere Informationen
  • Nähere Informationen können Sie über ihren Facharzt erhalten!