Fahrschulausbildung – Auch für Menschen mit Handicap, mobil und sicher ans Ziel!
Führerschein – Alles zum Thema Krankheitsbilder und Fahrtauglichkeit!
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⇒ Grundsätzliches zum Führerschein
⇒ Führerschein und Fahreignung
⇒ Autofahren trotz Handicap
⇒ Verkehrsmedizinische Begutachtungen
⇒ Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (Merkblatt)
⇒ Krafteignung bei Parkinson
⇒ Querschnittlähmung
⇒ Multiple Sklerose
⇒ Traumata
⇒ Schlaganfall und Hirnverletzungen
⇒ So beugen Sie einen Schlaganfall vor
⇒ Gehörloses Autofahren
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Fahrzeug mit Automatikgetriebe
Fahrzeuge werden bei mobilitätseingeschränkten Personen an die körperliche Situation angepasst, so kann der Fahrschüler sich voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren.
Joystik- oder Linearhebellenkung bei uns möglich
Für den Schwerstbehindertenbereich stehen uns verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Hier können wir entsprechend der körperlichen Situation unser Fahrschulfahrzeug anpassen und individuell auf die Bedürfnisse einstellen. So können wir auch in diesen Bereich eine optimale Ausbildung garantieren. Wir Informieren Sie gern...
Anhänger für die Klasse BE
Führerschein / Fahrerlaubnis Klasse BE
Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE-Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Schließlich kann man ihn später »nachholen«.
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Klasse BE und Handicap?
Insbesondere gilt auch für die Klasse BE, es darf nur bei erwiesener Nichteignung die Erteilung verweigert werden.
Überprüft wird bei einer mobilitätseingeschränken Person, ob der Anhänger selbständig an- bzw. abgekoppelt werden kann. Sollte dies nicht oder nur bedingt möglich sein, wird unter Umständen folgende Auflage in Ihrem Führerschein aufgeführt:
- Fahren mit Anhänger nur mit einer geeigneten Begleitperson
- nur Anhänger mit Stützrad zulässig
- nur Anhänger mit Stützrad bis 1t tats. Gewicht zulässig
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.