Kostenträger für Kraftfahrzeughilfe
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Finanzierungshilfen beim Kauf eines Kraftfahrzeuges
Grundlage für eine Unterstützung beim Kauf und der Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges für körperlich behinderte Kraftfahrer ist die Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV). Durch die Vorschrift werden die Bestimmungen für die unterschiedlichen Träger einheitlich geregelt.
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften)
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Agentur für Arbeit
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Gesetzliche Rentenversicherung
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Integrationsamt (ehem. Hauptfürsorgestelle)
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Kriegsopferfürsorge
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Träger der Sozialhilfe
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Wichtig! Behinderten Menschen, die sich mit dem Gedanken befassen, ein Fahrzeug zu erwerben, wird dringend empfohlen, sich zur Vermeidung von Nachteilen, rechtzeitig, das heißt vor Abschluss von Kaufverträgen, umfassend zu informieren. Informationen erhält man bei den gemeinsamen Servicestellen. Die Adressen erhält man über die örtliche Agentur für Arbeit oder der deutschen Rentenversicherung. (Gerne können Sie umfassende Information auch über uns erhalten!) |
Mit der Kraftfahrzeughilfeverordnung werden folgende Leistungen geregelt:
Die Hilfen werden als Zuschüsse, in besonderen Fällen auch als Darlehen gegeben. --------------------------------------------------------------------------------------------------------
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