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Steuern / Versicherung

Bei den Kraftfahrzeugsteuern und auch bei der Versicherung des Fahrzeuges gibt es folgendes zu beachten:
Steuerermäßigungen

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "H", "BI", oder "aG" besitzt, wird von der Kraftfahrzeugsteuer vollständig befreit. Das gilt auch dann wenn die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch genommen wird.

Personen mit einer Gehbehinderung (Merkzeichen "G" und orangefarbene Aufdruck) oder Gehörlose (nur orangefarbene Aufdruck) können eine Kraftfahrzeug - Steuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. beim Finanzamt beantragen. Diese wird allerdings nur dann gewährt, wenn das Recht auf kostenlose Beförderung im Straßenverkehr nicht in Anspruch genommen wird. 
Das Fahrzeug, welches von der Steuer aufgrund ungenannter Rechte befreit wurde, darf nur von der betroffenen Person selber bewegt werden von Dritten darf nur unter der Voraussetzung bewegt werden, dass diese Fahrten im direktem Zusammenhang mit dem Transport oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen. 

Die Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, muss beim Finanzamt beantragt werden die entsprechenden Anträge und Formulare, sowie weiterführende Information, sind direkt dort erhältlich.
 
Versicherungen

Bei der Versicherung eines behindertengerecht Umgebautenfahrzeuges ist folgendes zu beachten: 

Erstens 
Die Umbauten und die Höhe der Umbaukosten sind bei den Versicherung anzugeben, um diese im Fall eines Unfalls erstattet zu bekommen. Die zu leistende Versicherungsprämie ist abhängig von der Höhe der Umbaukosten. 

Zweitens 
Ein Rabatt für Schwerbehinderte gibt es seit einigen Jahren nicht mehr, in der ersten Zeit nach dem Wegfall wurden von einzelnen Versicherungen enorme Aufschläge für die Versicherung des Umbaus verlangt. 

Drittens 
Seit 2002 gibt es feste Prozentsätze, berechnet auf den Umbaupreis, je Kalenderjahr. Bei einigen Versicherungen werden umworben bis 5000 € kostenlos mitversichert. Über 5000 € werden bei der Teilkasko 2 % über der Vollkasko 7 % berechnet. Dies ist allerdings bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu erfragen. 

Viertens 
Den Fahrzeugtyp" Behindertenfahrzeug" gibt es nicht mehr!