Steuern / Versicherung
Bei den Kraftfahrzeugsteuern und auch bei der Versicherung des Fahrzeuges gibt es folgendes zu beachten:
Steuerermäßigungen
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag "H", "BI", oder "aG" besitzt, wird von der Kraftfahrzeugsteuer vollständig befreit. Das gilt auch dann wenn die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch genommen wird.
Personen mit einer Gehbehinderung (Merkzeichen "G" und orangefarbene Aufdruck) oder Gehörlose (nur orangefarbene Aufdruck) können eine Kraftfahrzeug - Steuerermäßigung in Höhe von 50 v.H. beim Finanzamt beantragen. Diese wird allerdings nur dann gewährt, wenn das Recht auf kostenlose Beförderung im Straßenverkehr nicht in Anspruch genommen wird.
Das Fahrzeug, welches von der Steuer aufgrund ungenannter Rechte befreit wurde, darf nur von der betroffenen Person selber bewegt werden von Dritten darf nur unter der Voraussetzung bewegt werden, dass diese Fahrten im direktem Zusammenhang mit dem Transport oder der Haushaltsführung des Behinderten stehen. |
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